Mehr Geld für eine bessere digitale Ausstattung an Brandenburger Schulen

Veröffentlicht am 14.01.2021 in Bildung

Das Land Brandenburg fördert zusätzlich in Zeiten von Corona die digitale Ausstattung an Schulen 

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat heute einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 23 Millionen Euro zugestimmt. Dieses Geld stellt das Land Brandenburg den Schulträgern zur Verfügung, damit diese Tablets für die Schülerinnen und Schüler anschaffen können. Damit erhöht Brandenburg die Anzahl digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler erheblich. Im Rahmen des Digitalpaktes des Bundes haben Schulträger Endgeräte für diejenigen bestellt, die sich keine eigenen leisten können. Auf diesem Weg sind 22.000 Geräte bestellt worden, die sich aktuell in der Lieferung befinden. Mit dem heutigen Beschluss erhält nun jede der 916 Schulen in Brandenburg zusätzliches Geld für weitere digitale Endgeräte. Die Zuweisung richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bezogen auf die einzelne Maßnahme bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil beträgt mindestens zehn Prozent. Die Schulträger erhalten für ihre Schulen 12.000 Euro je 200 Schülerinnen und Schülern. 

 

Die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Katja Poschmann, erklärt dazu:
 

„Das Land nimmt zusätzlich zu den Mitteln aus dem Digitalpakt eigenes Geld in die Hand, um die Digitalisierung der Schulen voranzutreiben. Diese Geräte versetzen die Schule in die Lage digitale Lernmethoden als ganze Klasse anwenden zu können. Und zwar unabhängig vom Computerkabinett, denn Tablets können mit nach Hause genommen werden. Wenn der Lockdown beendet wird, wird das Virus noch nicht verschwunden sein. Wir werden sicher einzelne Klassen auch später noch in Quarantäne schicken müssen. Dann sind sie aber dank der Tablets digital verbunden und nur räumlich getrennt.“ 

Der Sprecher für Kommunalfinanzen, Andreas Noack, ergänzt:
„Der Haushaltsausschuss hat dieser überplanmäßigen Ausgabe heute einstimmig zugestimmt. Die Schulträger erhalten kurzfristig Geld, um in der 

Pandemie noch mehr Möglichkeiten zu haben. Die Richtlinie wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden durch das Bildungsministerium. Die Antragstellung soll bis Ende Februar erfolgen und der Mittelabruf bis Ende März. Diese Sonderausstattung ist wichtig, damit das Recht auf Bildung in allen außergewöhnlichen Situationen umgesetzt werden kann.“